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Name & Personenstand

Seit dem SBGG ist die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag eine Erklärung beim Standesamt, kein Bewertungsverfahren mehr. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: Ausweise, Kasse, Bank und alte Dokumente anzupassen. Diese Artikel führen dich durch beide Phasen.

Artikel zum Einstieg

In empfohlener Reihenfolge — von grundlegend bis vertiefend.

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